Pasani Academy GmbH

Zielgruppe:
Hier sind Sie richtig, wenn Sie ihr Fachwissen vertiefen und erweitern wollen und bereits über Praxis-Erfahrungen bei der Abgabe von Zollanmeldungen zur Überführung in den freien Verkehr verfügen.
Lernziele:
- Aufbau von fortgeschrittenem Fachwissen zu den Themen freier Verkehr, Zollschuldentstehung, Verwahrung und Endverwendung
- Implementierung von Vereinfachungs- und Optimierungsmöglichkeiten in die innerbetrieblichen Prozesse
- Vermeidung von rechtlichen Risiken und Sicherstellung der Compliance-Anforderungen
- Warenspezifische Besonderheiten verstehen
Lerninhalte, Stichpunkte:
- Warenspezifische Besonderheiten, handelspolitische Maßnahmen, Verbote und Beschränkungen
- Vereinfachungen und besondere Verfahren bei der Einfuhr
- Rechtliche Vorschriften des Einfuhrverfahrens

Kursbeschreibung:
Bei der Einfuhr von Waren und der zwingend notwendigen Zollanmeldung sind eine Reihe von Rechtsvorschriften und bestimmte Abläufe zu beachten. Sollen die Einfuhrabgaben entrichtet werden oder soll die Ware in ein besonderes Verfahren überführt werden. Warenspezifische Besonderheiten wie handelspolitische Maßnahmen und Verbote und Beschränkungen können bei der Einfuhr zum Tragen kommen. Auch stellt sich die Frage, welche Vereinfachungen genutzt werden können, um den Warenfluss nicht zu behindern und die Zollabfertigung zu beschleunigen.
Übersicht über die beinhalteten Lektionen:
- Die vorübergehende Verwahrung
- Die Überführung in den freien Verkehr
- Die vereinfachten Verfahren bei der Einfuhr
- Die Zollschuld - Erhebung von Einfuhrabgaben
- Die Endverwendung
Referent, Stefan Krinner
Referent Funktion:
Diplom-Finanzwirt (FH) LKL Leisner Kern Steuerberatungsgesellschaft mbH
Stefan Krinner ist Diplom-Finanzwirt (FH) und hat ein abgeschlossenes Masterstudium in General Management (M. A.).
Er konnte bereits mehrere Jahre Erfahrung sowohl auf Behördenseite als auch in der Industrie sammeln. Er absolvierte sein Studium bei der Finanzverwaltung und war mehr als fünf Jahre als Zollbeamter tätig. Von 2017 bis 2022 war er in verschiedenen Funktionen bei einem namhaften deutschen Automobilhersteller beschäftigt. Zu seinen Aufgaben zählten dort unter anderem die Zollkostenoptimierung, die Implementierung und Optimierung von Importprozessen in der EU, die Implementierung eines Zolldienstleisters auf europäischer Seite nach dem Brexit sowie die Unterstützung bei der Befähigung der Zollfunktion im Vereinigten Königreich.
Stefan Krinner berät bei LKL zu sämtlichen Themen des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts. Seine Beratungsschwerpunkte liegen in der Prozessberatung sowie in der Beurteilung steuerrechtlicher Sachverhalte im Bereich der indirekten Steuern.