Rekorderhöhung zwischen 9,8 % und 10,0 % Netto-Prämie von 1800,- Euro im Jahr 2023.

Unternehmensführung und Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten (GPF) einigten sich nach mehreren Verhandlungsrunden auf eine Erhöhung der Gehälter der Mitarbeiter*innen, die dem Kollektivvertrag-neu (KV-neu) aus 2009 unterliegen, um 10 % und für Dienstordnungs- und Beamtenbezüge sowie Sondervertragsgehälter um 9,8 %.
Die prozentuelle Erhöhung wird ab 1. Jänner 2024 wirksam. Für die Monate Juli bis Dezember 2023 erhält jede*r Vollzeit-Mitarbeiter*in als Nettozahlung eine abgabenfreie Teuerungsprämie von monatlich 300,- Euro, in Summe 1.800,- Euro, ausbezahlt - Teilzeitbeschäftigte in aliquoter Höhe.
Höhere Lehrlingsentschädigung ab Jänner 2024
Die Lehrlingsentschädigung wird ab 1. Jänner 2024 um 10 % angehoben. Zusätzlich wird für Lehrlinge, die dem KV-neu Teil 1 unterliegen, eine Angleichung der Lehrlingsentschädigung an den KV-neu Teil 2 vereinbart. Dadurch ergibt sich eine prozentuelle Erhöhung für Lehrlinge, die dem KV-neu Teil 1 unterliegen, zwischen 22,14 bis 34,6 %. Für die Monate Juli bis Dezember 2023 erhalten Lehrlinge als Nettozahlung eine abgabenfreie Teuerungsprämie von monatlich 100,- Euro, in Summe 600,- Euro, ausbezahlt. Nebengebühren und Zulagen werden ab 1. Jänner 2024 um 9,8 % erhöht. Die Schichtzulage wird ab 1. August 2023 um 15,2 % angehoben. Diese Erhöhungen gelten vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates und des GPF-Bundesvorstandes bis zum 30. Juni 2024.