Hall bei Innsbruck
Die EU-Richtlinie 2003/59 fordert, dass alle Lenker/innen im Güterverkehr bzw. Personenverkehr (Führerscheinklassen C1, C, oder D) ab 2009 eine entsprechende Weiterqualifizierung (C95/D95) absolvieren müssen.
Inhalte und Ziele
- Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr, insbesondere: höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche;
- Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Kraftverkehr:
- Digitaler Tachograph
- Bearbeitung von Fallbespielen um falsche Handhabung des Digitalen Tachographen zu erkennen